Regressansprüche rund um Flug und Gepäck

hier geltend machen.


Rechtliche Hinweise:
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisevorbereitung, Reisedurchführung , Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer XII angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter “ Datenschutz“.

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbrauchergeführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. IV.4, V und VI dieser Bedingungen.

Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/


I. Buchung der Reise / Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1. Die Buchung der Reise wird für uns erst verbindlich, wenn sie Ihnen in Textform von uns bestätigt  wird. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der Leistungen zu überprüfen).
2. Ändernde oder ergänzende Abreden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes oder der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler u. Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flug-Beförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
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II. Vermittlung fremder Leistungen
1. Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Reiseleistungen, z.B. Flüge, Fährtransporte, Mietwagen oder Programme fremder Reiseveranstalter usw., so richten sich Inhalt und Zustandekommen des Vertrages nach den für diesen gültigen Regelungen. Vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB schulden wir nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w  BGB, nicht die Leistung selbst.
2. Soweit wir Pauschalreisen oder fremde Leistungen nur vermitteln, gilt folgendes:
unsere Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

III. Zahlung des Reisepreises:
Anzahlung 20% sofort bei Erhalt der Reisebestätigung, Restzahlung 28 Tage vor Reisebeginn.


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IV. Preisänderungen
1. Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a ) Änderung der für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse
b) Änderung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
c) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen  (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise- ,Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt.
Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz zwei aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Ihr Verlangen nachzuweisen.
2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für Sie günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
3. Wir müssen Ihnen eine Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4. Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so können wir sie spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).

V. Stornierung und Rücktritt durch Sie als Reiseteilnehmer/ Umbuchung/Ersatzteilnehmer
1. Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer IV Abs. 4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe). Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären
2. Ansonsten ist der Rücktritt des Reiseteilnehmers (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, Wir haben dann jedoch nach § 651 h Abs. 1 Satz drei und Abs. 2 Satz zwei den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung. Wir sind auf Ihr Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und müssen diese im Streitfall beweisen.
3. In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
4. Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel, Flugverbindung ) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 2 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
5. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn (eine Erklärung, die uns spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, ist stets rechtzeitig) kann der Reiseteilnehmer unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer, also Ihnen, ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen uns als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

VI. Einseitige Vertragsbeendigung durch uns als Reiseveranstalter/Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer V.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.
2. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so können wir bis spätestens am 15. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
3. In den vorgenannten Fällen verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

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XI. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen erbringen, so fahren sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten, die von uns nach § 651 q geschuldeten Beistandsleistungen. Sie sind  während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen / entgegenzunehmen.

VII. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer zusätzlichen Krankenversicherung mit Deckung Betreuungs-und eventueller Rückführungskosten aus dem Ausland bei Unfall Krankheit oder Tod.

VIII. Visa-, Pass-und Gesundheitsbestimmungen
1. Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass der Reiseteilnehmer die Staatsbürgerschaft hat, die der angegebenen Rechnungsanschrift entspricht. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) bitten wir um Information.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Es wird jedoch empfohlen, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
3. Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden allgemeine Informationen erteilen Ihr Hausarzt, die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Corona COVID 19: Bei jedem Reiseteilnehmer ist ab 1.8.2021 der komplette nachweisbare Impfschutz rechtzeitig vor Reisebeginn erforderlich, zum Schutz aller für uns tätigen Personen, und um Zugangsbeschränkungen ect. während der Reise zu vermeiden. Bei Verdacht oder Nachweis einer COVID19 Erkankung sind alle zusätzlich entstehenden Kosten  (Corona-Tests, zusätzliche oder separate Transfers, Quarantänehotel mit Verpflegung usw.) vom Teilnehmer selbst direkt vor Ort zu zahlen. Wir empfehlen dringend den Abschluß einer erweiteren Reiserücktrittskostenversicherung, welche COVID19 bedingte Risiken beinhaltet.

IX .Haftungsbeschränkungen
1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
2. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird für Schäden, die keine Körperschäden sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und ein Schaden 4100 € übersteigt, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
3. Zur Haftungsbeschränkung bei Vermittlung fremder Leistungen siehe Ziffer II.2

X. Rechte und Obliegenheiten des Kunden bei Mängeln
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so sollte der Kunde den Mangel anzeigen (vgl. Ziffer 9.3 Satz zwei!) kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wir können diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.
4. Soweit möglich und zumutbar, müssen Mängelanzeige und Abhilfeverlangen gegenüber uns direkt erfolgen.
5. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.

XII. Verjährung
1. Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollt
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XIII. Gültigkeit der Angaben
Naturgemäß ist nur der zu Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibung auf der Website oder im Prospekt bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Wir sind nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.

XIV. Sonstiges und Kontaktdaten
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), falls wir als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig sind und soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.


RK-Tunesien-Reisen GmbH (auch verantwortlich im Sinne der DSGVO), GF Rosi Krämer, Hemberg 5, D-83093 Bad Endorf, Tel.Nr. 0171 5349126, e-mail info@rk-tunesien-reisen.de, www.rk-tunesien-reisen.com ergänzen. , HRB 17222, AG Traunstein, USTD DE 252011562.